Datenschutzerklärung(EU-DSGVO) Beim Umgang mit personenbezogenen Daten müssen verschiedene Informationspflichten gem. § 33 BDSG und § 13 TMG beachtet werden. Diese Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Maßnahmenvertrages zwischen Es ist der PAV untersagt, die ihr zur Kenntnis gelangten Daten, außer zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn dies mit der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder mit der Teilnahme an Aktivierungsmaßnahmen im Zusammenhang steht. Die PAV erhebt, speichert, verarbeitet, nutzt und digitalisiert Ihre personenbezogenen Daten und bewahrt sie mit Ihrem Einverständnis bis zu zehn Jahre auf. Danach werden sie nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entweder gelöscht oder Ihr Einverständnis wird neu eingeholt. Sollte keine Vermittlung zustande kommen, werden Ihre Unterlagen drei Monate bei uns aufbewahrt. Nach § 6 BDSG haben Sie als Bewerber/Teilnehmer jederzeit und ohne Einschränkung das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten. Die PAV wird insbesondere die Forderung des § 5 BDSG erfüllen und ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten. Der Bewerber/Teilnehmer willigt ein, dass die PAV berechtigt ist, Auskunft über das durch Sie zustande gekommene Beschäftigungsverhältnis einzuholen.